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   BAG, 15.07.1992 - 5 AZR 461/91   

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https://dejure.org/1992,12849
BAG, 15.07.1992 - 5 AZR 461/91 (https://dejure.org/1992,12849)
BAG, Entscheidung vom 15.07.1992 - 5 AZR 461/91 (https://dejure.org/1992,12849)
BAG, Entscheidung vom 15. Juli 1992 - 5 AZR 461/91 (https://dejure.org/1992,12849)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entstehung eines Anspruchs aus betrieblicher Übung im öffentlichen Dienst - Geltendmachung einer Leistungspflicht aus dem Arbeitsverhältnis - Geltendmachung eines Teilrechtsverhältnisses - Zusätzliche Pause im arbeitszeitrechtlichen Sinne - Arbeitsunterbrechung mit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 30.03.1989 - 6 AZR 326/86

    Arbeitszeit: Arbeitsunterbrechung - Begriff der Pause - betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 15.07.1992 - 5 AZR 461/91
    Der Sechste Senat hat in seinem Urteil vom 30. März 1989 (- 6 AZR 326/86 - ZTR 1989, 443 = EzBAT § 4 BAT Betriebliche Übung Nr. 11) zur sogenannten Natopause die Auffassung vertreten, eine betriebliche Übung des Inhalts, daß der Arbeitnehmer Anspruch auf eine bezahlte Pause habe, wie sie in § 15 Abs. 9 MTB II geregelt sei, könne nicht entstehen, weil eine inhaltsgleiche tarifvertragliche Rechtsgrundlage für die Gewährung gegeben sei.

    Es kann dahinstehen, ob dem Urteil des Sechsten Senats vom 30. März 1989 (a.a.O.) zu folgen ist.

    Denn die Klage erweist sich auch dann als unbegründet, wenn man zugunsten des Klägers entweder davon ausgeht, daß die Entstehung einer betrieblichen Übung entgegen dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 30. März 1989 (a.a.O.) auch hinsichtlich von Pausen im tariflichen Sinne möglich ist, oder aber mit dem Landesarbeitsgericht annimmt, daß die "Frühstückspause" des Klägers keine Pause im Sinne von § 15 BAT war.

    Insofern unterscheidet sich der Streitfall von dem Sachverhalt, der dem Urteil des Sechsten Senats vom 30. März 1989 (a.a.O.) zugrunde lag.

  • BAG, 23.06.1988 - 6 AZR 137/86

    Arbeitszeit: Fahrplanbedingten Lenkunterbrechungen eines Omnibusfahrers,

    Auszug aus BAG, 15.07.1992 - 5 AZR 461/91
    Für die Bindungswirkung der betrieblichen Übung entscheidend ist die Frage, wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände verstehen durfte (§§ 133, 157 BGB; ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 51, 113; 59, 73 = AP Nr. 21, 33 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; Urteil des Senats vom 7. Oktober 1987 - 5 AZR 339/86 -, n.v., zu I 1 a der Gründe, m.w.N.).

    Unter diesen Umständen kann ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes daher selbst bei langjährigen Leistungen nicht ohne zusätzliche konkrete Anhaltspunkte annehmen, ein gezahltes übertarifliches Entgelt oder die Gewährung sonstiger Vergünstigungen seien Vertragsbestandteil geworden und würden auf Dauer weitergewährt (BAGE 49, 31; 59, 73 = AP Nr. 19, 33 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).

  • BAG, 19.06.1985 - 5 AZR 57/84

    Arbeitszeit: Direktionsrecht des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 15.07.1992 - 5 AZR 461/91
    Damit macht er das Bestehen einer Leistungspflicht aus dem Arbeitsverhältnis und damit ein Teilrechtsverhältnis im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts geltend (Urteil des Senats vom 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - AP Nr. 11 zu § 4 BAT, zu A I der Gründe; Urteil vom 29. Januar 1992 - 5 AZR 518/90 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu A II der Gründe).
  • BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 518/90

    Arbeitsrecht; Diskriminierungsverbot; Gleichheitsgrundsatz;

    Auszug aus BAG, 15.07.1992 - 5 AZR 461/91
    Damit macht er das Bestehen einer Leistungspflicht aus dem Arbeitsverhältnis und damit ein Teilrechtsverhältnis im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts geltend (Urteil des Senats vom 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - AP Nr. 11 zu § 4 BAT, zu A I der Gründe; Urteil vom 29. Januar 1992 - 5 AZR 518/90 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu A II der Gründe).
  • BAG, 10.04.1985 - 7 AZR 36/83

    Anspruch eines Beschäftigten der Deutschen Bundesbahn auf Grenzgängerzehrgeld -

    Auszug aus BAG, 15.07.1992 - 5 AZR 461/91
    Unter diesen Umständen kann ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes daher selbst bei langjährigen Leistungen nicht ohne zusätzliche konkrete Anhaltspunkte annehmen, ein gezahltes übertarifliches Entgelt oder die Gewährung sonstiger Vergünstigungen seien Vertragsbestandteil geworden und würden auf Dauer weitergewährt (BAGE 49, 31; 59, 73 = AP Nr. 19, 33 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
  • BAG, 05.02.1986 - 5 AZR 632/84

    Arbeitsentgelt: Annahme einer betrieblichen Übung im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 15.07.1992 - 5 AZR 461/91
    Für die Bindungswirkung der betrieblichen Übung entscheidend ist die Frage, wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände verstehen durfte (§§ 133, 157 BGB; ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 51, 113; 59, 73 = AP Nr. 21, 33 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; Urteil des Senats vom 7. Oktober 1987 - 5 AZR 339/86 -, n.v., zu I 1 a der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 07.10.1987 - 5 AZR 339/86

    Voraussetzungen der betrieblichen Übung - Voraussetzung für die begründung

    Auszug aus BAG, 15.07.1992 - 5 AZR 461/91
    Für die Bindungswirkung der betrieblichen Übung entscheidend ist die Frage, wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände verstehen durfte (§§ 133, 157 BGB; ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 51, 113; 59, 73 = AP Nr. 21, 33 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; Urteil des Senats vom 7. Oktober 1987 - 5 AZR 339/86 -, n.v., zu I 1 a der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 08.03.1983 - 3 AZR 284/80
    Auszug aus BAG, 15.07.1992 - 5 AZR 461/91
    Es kommt demnach nicht mehr darauf an, ob einem solchen Anspruch aus betrieblicher Übung das Schriftformerfordernis des § 4 Abs. 2 BAT entgegenstünde, wie es das Landesarbeitsgericht angenommen hat (vgl. dazu BAG Urteil vom 8. März 1983 - 3 AZR 284/80 -, n.v., zur Anrechnung einer Mittagspause auf die Arbeitszeit).
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